Bei der Verwendung von Fssern als Auenverpackungen und Fssern als Zwischenverpackungen fr die UN-Nummern 0075, 0143, 0495 und 0497 mssen die Zwischenverpackungen mit nicht brennbarem saugfhigem Polstermaterial in einer Menge umgeben sein, die ausreichend ist, um die enthaltenen flssigen Stoffe aufzusaugen. An Stelle der Innen- und Zwischenverpackungen darf eine aus einem Kunststoffgef in einem Fass aus Metall bestehende Kombinationsverpackung verwendet werden. Das Nettovolumen des Treibstoffs darf nicht mehr als 120 Liter je Versandstck betragen.